Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge
1. Auftrag
„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ist der Verlag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigem Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Ablehnung eines Auftrages
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge aus inhaltlich oder technischen Gründen, jedenfalls nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.
Der Verlag behält sich ferner vor, Anzeigenaufträge, die Festplatzierungen beinhalten, abzulehnen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.
Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
3. Korrekturabzug
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übermittlung eines Korrekturabzuges besteht nur bei Vorliegen einer entsprechenden besonderen Vereinbarung bei Auftragserteilung.
4. Änderungen
Sollte der Verlag vom Auftraggeber nach Druckfreigabe gewünschte oder zu vertretende Änderungen vornehmen, so hat der Auftraggeber hierfür nach Absprache anfallende Mehrkosten zu tragen. Dies gilt insbesondere für vom Auftraggeber gewünschte Änderungen von Korrekturabzügen, soweit diese auch Änderungen des ursprünglichen Anzeigenauftrages beinhalten.
5. Druckqualität
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Termin keine Druckvorlagen zur Verfügung stellen, so ist der Verlag berechtigt, die Anzeige nach eigenem Ermessen zu gestalten und zu setzen oder die Anzeige nicht zu veröffentlichen.
Für verloren gegangene Druckunterlagen des Auftraggebers übernimmt der Verlag keine Haftung.
Der Verlag gewährleistet übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten, wobei der Verlag ausschließlich im 4-Farbdruck der Euroskala druckt und keine Garantie übernimmt, wenn von der Euro-Skala abweichende Farbwünsche nicht realisiert werden können.
6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nebst nachfolgenden Abweichungen.
Der Auftraggeber hat Mängel, außer wenn sie nicht offensichtlich sind, innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnisnahme bzw. Möglichkeit der Kenntnisnahme zur Vermeidung des Ausschlusses von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verlag schriftlich bei diesem eingehend anzuzeigen.
7. Vergütung
Der Auftraggeber hat für die Ausführung des Anzeigenauftrages dem Verlag die
vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen (es gelten die Preise der Mediadaten, Stand Juli 2016).
8. Schlussbestimmungen
Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, Nebenabreden einschließlich nachträglicher Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Verlag ist das Amtsgericht Freising.
Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Verlag und Auftraggeber verpflichten sich für diesen Fall, diese Bestimmung durch eine rechtlich zulässige, möglichst inhaltsgleiche Bestimmung zu ersetzen.